Rechtsanwalt Dr. Christoph Junck
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


 Profil

1. Erfahrung

Seit fast 20 Jahren bin ich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätig. Zunächst wissenschaftlich, sodann als Rechtsanwalt. 2001 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 arbeite ich im Schwerpunkt auf den Gebieten des Arbeits- sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. In einer Vielzahl von Verfahren habe ich seitdem Mandanten vor den Zivil-, Arbeits- und Schiedsgerichten erfolgreich vertreten.


2. Qualifikation

Ich bin Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Damit bin ich einer von gerade acht Rechtsanwälten im rund 4 ½ Millionen Einwohner zählenden Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, der über eine entsprechende fachanwaltliche Doppelqualifikation verfügt. Warum sich dies für Sie als nützlich erweisen kann, erfahren Sie
hier.

Geht es um Vertragsverhandlungen mit Ihren ausländischen Partnern können Sie neben meinen englischen auch auf meine russischen, spanischen und französischen Sprachkenntnisse zählen.


3. Neugier


Natürlich arbeite auch ich mit Textbausteinen. Kein Mandant und kein Fall ist jedoch wie jeder andere. Gerade bei Rechtsanwälten, die im Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig sind, ist nicht nur Kreativität bei der Gestaltung von Verträgen, sondern auch Ideenreichtum bei der Lösung von Problemen unverzichtbar.


4. Verbindlichkeit

Als wirtschaftlich denkender Rechtsanwalt weiß ich, dass Sie sich nicht für juristische Gedankenspiele und vage Prognosen interessieren, sondern eine zielorientierte Beratung und Vertretung suchen, um schnell und effektiv von ihren rechtlichen Problemen entlastet zu werden.


5. Seriosität

Ich gewinne für Sie nicht jeden Fall. Wenn ich ihn für Sie nicht gewinnen kann, können Sie jedoch davon ausgehen, dass ich Ihnen bereits zu Beginn des Mandats von der Einleitung eines Gerichtsverfahrens entweder abrate oder Ihnen Wege aufzeige, wie Sie einen Rechtsstreit kostengünstig vermeiden oder beenden.


6. Kostentransparenz

Gute Rechtsberatung ist nicht umsonst zu haben. Bei mir erfahren Sie vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, um nicht im Nachhinein unliebsam überrascht zu werden. Zeichnet sich bereits zu Beginn ab, dass Ihr Fall sich in wirtschaftlicher Hinsicht nicht für Sie rechnet, erfahren Sie dies bereits bei dem ersten Beratungsgespräch, sodass Sie unnütze weitere Kosten bereits in einem frühzeitigen Stadium vermeiden.