Rechtsanwalt Dr. Christoph Junck
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Die für mich zuständige Rechtsanwaltskammer hat mir die Befugnis verliehen, auf den Gebieten des Arbeitsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts die Bezeichnung »Fachanwalt« zu führen. |
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Fachanwalt
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Genauso wie es wohl für manchen Fluggast angenehm zu erfahren ist, dass sein Pilot bereits einmal ein Flugzeug gesteuert hat und weiß, wo an Bord die Schalterknöpfe sich befinden, ist es für die Mehrzahl der Rechtsuchenden beruhigend zu wissen, wenn ihr Rechtsanwalt nicht zum ersten Mal ein Scheidungsverfahren durchführt oder als Verteidiger für einen Angeklagten vor Gericht plädieren muss. |
Um Rechtsuchenden, für die die fachliche Qualifikation ihres Rechtsanwalts im Vordergrund steht, die Suche nach einem für sie geeigneten Rechtsanwalt zu erleichtern, gibt es Fachanwälte. Die Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung für ein bestimmtes Rechtsgebiet zu führen, kann denjenigen Rechtsanwälten verliehen werden, die auf dem jeweiligen Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen haben. |
Die für den Erwerb des Fachanwaltstitels erforderlichen Voraussetzungen ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO). |
Für die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung muss ein Rechtsanwalt hiernach eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung vorweisen. Zudem hat er seine besonderen praktischen Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im jeweiligen Fachgebiet zu belegen. Schließlich hat der Rechtsanwalt nachzuweisen, dass er über besondere theoretische Kenntnisse auf dem jeweiligen Rechtsgebiet verfügt. Die Kenntnisse müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden betragen, wobei der Bewerber sich zusätzlich mindestens drei Aufsichtsarbeiten mit einer Mindestdauer von insgesamt 15 Stunden erfolgreich unterzogen haben muss. |
Unterschied zum »Rechtsanwalt für Arbeitsrecht« und »Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht«
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Die Begriffe »Rechtsanwalt für Arbeitsrecht« und »Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht« klingen ähnlich wie »Fachanwalt für Arbeitsrecht« oder »Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht«. Von Rechtsanwälten, die keinen Fachanwaltslehrgang durchlaufen haben und nicht befugt sind, die jeweilige Fachanwaltsbezeichnung zu führen, werden die Bezeichnung »Rechtsanwalt für …« gelegentlich zu Werbezwecken gebraucht. |
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Da der Gesetzgeber zu Recht davon ausgeht, dass man nicht auf allen Rechtsgebieten sich gleich gut auskennen kann, wurde die Zahl von Fachanwaltschaften, die einem Rechtsanwalt verliehen werden kann, begrenzt. Bis Ende August 2009 konnte Rechtsanwälten die Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung nur für höchstens 2 Rechtsgebiete erteilt werden. Seitdem ist es zulässig, auf höchstens 3 Rechtsgebieten die Fachanwaltsbezeichnung zu führen. |
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Gewiss benötigt man nicht für jede Rechtsfrage sogleich einen »Fachanwalt«. Mandanten, die jedoch sicher gehen wollen, bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme durch einen fachlich besonders qualifizierten Rechtsanwalt beraten und vertreten zu werden tun sicher gut daran, sich an einen Anwalt zu wenden, der nicht nur behauptet, ein Fachmann auf seinem Gebiet zu sein, sondern hierfür auch einen Nachweis gegenüber seiner Rechtsanwaltskammer erbracht hat. |