Rechtsanwalt Dr. Christoph Junck
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts, wo ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einer Vielzahl von Verfahren vor und nach Ausspruch einer Kündigung oder bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen als anwaltlicher Beistand zur Verfügung stand.

Gesellschaftsrecht

Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Gesellschaftsrecht. Gesellschaften und Gesellschafter begleite ich von der Gründung über die Umstrukturierung bis zur Beendigung der Gesellschaft. Etwaigen Konflikten während des Bestands der Gesellschaft ist bereits durch die umsichtige Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zu begegnen. Kommt es dennoch zu einem Streit unter den Gesellschaftern oder der Gesellschaft mit ihren Geschäftsführern, ist rechtlicher Beistand regelmäßig unverzichtbar. Denn nur hierdurch lassen sich fatale und für die Beteiligten nicht selten existenzbedrohende wirtschaftliche Fehlentscheidungen vermeiden.

Keiner kann alles. Demzufolge steht Ihnen jenseits meiner rechtlichen Schwerpunkte auch mein Netzwerk bestehend aus Rechtsanwälten anderer Fachgebiete, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie staatlich anerkannten Übersetzern zur Verfügung.

Einzelheiten zu meiner Person und meinen Tätigkeitsfeldern finden Sie auf den folgenden Seiten.